Staatlich geprüfte Betriebswirtin/Staatlich geprüfter Betriebswirt für das Hotel- und Gaststättengewerbe –  DQR 6 – Bachelor Professional

Die Fachschule, Fachbereich Wirtschaft in der Fachrichtung Hotel-und Gaststättengewerbe an der Susanna-Eger-Schule bietet die Möglichkeit, den Abschluss Staatlich geprüfte Betriebswirtin/Staatlich geprüfter Betriebswirt für das Hotel- und Gaststättengewerbe zu erlangen. Der Unterricht erfolgt in Klassenstufen über zwei Jahre in Vollzeit. Und das Beste ist, Du zahlst kein Schulgeld und kannst Aufstiegs-BAföG (elternunabhängig) beantragen. 

Schwerpunkte der Qualifizierung sind: Kennziffern aufzubereiten, Leistungen zu kalkulieren, Personaleinsatz zu planen, Unternehmen zu führen, Verträge rechtssicher auszugestalten, Projekte zu planen und zu managen, Lager zu verwalten, Steuerrecht anzuwenden und Veranstaltungen zu vermarkten.

Zusätzlich ist es möglich, die Allgemeine Fachhochschulreife zu erwerben, die Ausbildereignungsprüfung (AEVO), das Fremdsprachenzertifikat Englisch B1/B2, das Zertifikat Anerkannte Beraterin/Anererkannter Berater für Deutsche Qualitätsweine sowie zahlreiche weitere Workshops zu absolvieren. 

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Aufnahmevoraussetzungen
  1. Erfolgreicher Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand, der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule sowie eine einschlägige Berufstätigkeit nach der Ausbildung von mindestens einem Jahr oder
  2. Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule in einer nicht einschlägigen Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
  1. Anmeldeformular
  2. Beglaubigtes Abschlusszeugnis der Berufsschule und der allgemeinbildenden Schule
  3. Beglaubigtes IHK-Prüfungszeugnis
  4. Arbeitszeugnis
  5. Tabellarischer Lebenslauf

Bei erfolgter Zusage sind ein Passbild für die Schülerunterlagen sowie ein Passbild für den Schülerausweis (wenn gewünscht) und die Bescheinigung des Gesundheitsamtes (lt. § 43 (1) Infektionsschutzgesetz) einzureichen.

Bewerbungsschluss ist in der Regel der 31.03. des jeweiligen Kalenderjahres, in dem die Ausbildung an der Fachschule beginnen soll.

Später eingehende Bewerbungen können bei freien Plätzen auch nach diesem Termin berücksichtigt werden.

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